Verein zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen
Grundlegend betrachtet sind Vereine eine Gebietskörperschaft, welche durch zwei Menschen mit gleicher Willensbekundung begründet wird. Somit ist ein Verein eine juristische Einheit, welche durch ihre Stauten eine individuelle Ausprägung des gemeinsamen Willens bildet. Obgleich der Verein lediglich das rechtliche Gerüst mit vielschichten Möglichkeiten bietet, die Tätigkeit (Zweck) des Vereins durchführen zu können. Der Verein zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen, ist auf dem Gebiet der Förderung von Gesundheit und Selbstheilung gemeinnützig tätig und fördert auf der Grundlage der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen zum Wohle der Gesellschaft die spirituelle, geistige und körperliche Gesundheit ohne Ansehen von Religion, gesellschaftlicher Stellung, Hautfarbe oder Rasse. Gleichzeitig setzt sich der Verein für ein liebvolles, friedvolles, tugendhaftes und freiheitförderndes Zusammenleben aller Lebewesen auf diesem Planeten ein. Hierzu gehört auch die Umsetzung von Verfassungsbestimmungen und Grundfreiheiten der Menschen, welche das Völkerrecht- und Menschenrecht allen Menschen zugesteht. Dazu zählt u.a. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vertragsfreiheit, und viele weitere, welche allen Vereinsmitgliedern durch die Statuten zugesichert werden, auch wenn gewisse internationale ungewählte Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) diese Einschränkungen gerne umsetzen wollen. Dieses wird durch die „Privatautonomie“, die Bestandteil der überarbeiteten Statuten wurde, für VEREINSMITGLIEDER gewährleistet. Die Privatautonomie regelt die eigenverantwortliche Umsetzung von „irgendwelchen“ Maßnahmen und Regelungen der Regierung (NGOs). Nachdem viele erlassene Maßnahmen entgegen dem souveränen menschlichen Willen und Integrität gerichtet ist, fokussiert sich vor allem der Vereinsvorstand zur bestmöglichen Gewährung aller Vereinsmitglieder in Frieden und Tugend, ihre Freiheit zu garantieren und greift dabei auf die statutenmäßige Zweckgebung des Vereins zurück.
Somit bildet der Verein zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen einen rechtsicheren Rahmen, zeitlos und unbescholten sich mit anderen Vereinsmitgliedern jederzeit und überall zu treffen und gemeinsam die Heilweise auf geistiger, spiritueller und physischer Ebene zu erforschen und zu vertiefen. Voraussetzung ist die VEREINSMNITGLIEDSCHAFT als Fördermitglied.
Die fundamentale geistige Grundlage, aller Handlungen, Überlegungen, Gedanken und Worte aller Menschen sollten die fünf menschlichen Werte, wie Shri Sathya Sai Baba diese lehrt sein. Die fünf menschlichen Werte bilden die göttliche Ordnung und sind nanopräsent in allem Leben.
Die fünf menschlichen Werte bilden sich aus:
Prema – göttliche Liebe
Dharma – Rechtschaffenheit
Ahimsa – Gewaltfreiheit
Shanti – Frieden (innerer und äußerer Frieden)
Sathya – Die eine wahrhaftige göttliche Wahrheit
Auch der Vereinsvorstand fühlt sich als leitendes und verbreitendes Organ diesen fünf menschlichen Werten tief verpflichtet. Darüber hinaus obliegt es jedem Vereinsmitglied, sich mit diesen Werten jederzeit und überall durch das Gebet zu verbinden und diese heiligen und heilenden Schwingungen in sich aufzunehmen, um Gesundheit und Glückseligkeit ins Leben zu rufen. Dies ist das Herzstück der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweise.
An dieser Stelle sollte die Sanathana Sai Sanjeevini Heilweise kurz erklärt werden.
Die Sanathana Sai Sanjeevini Heilweise:
… sind ein Geschenk der göttlichen Mutter
… sind feinstoffliche Schwingungen aller Heilkräfte
… stellen ein spirituelles Heilsystem dar
… sind konzentrierte Gebete in Form von Symbolen
… sind sehr einfach anzuwenden
… wecken die in uns schlummernden Selbst-Heilkräfte
… bedeuten eine umfassende Lebensweise
… machen Mut, Selbstverantwortung für die eigene
Gesundheit zu übernehmen
Demnach sind die Arbeitsbehelfe zur Anwendung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweise ein Bindeglied zwischen der physischen und immateriellen Anwendung dieser Heilweise. Die physischen Symbole und Karten repräsentieren die allumfassende und innenwohnende göttliche Schwingung, welche durch Gebete auf einen selbst und alles Lebendige übertragen und aktiviert werden kann. Dies macht das Sanathana Sai Sanjeevini Heilungssystem zu einem effektiven und leicht erlernbaren Werkzeug für die Entwicklung des Menschen auf allen Ebenen.
Für weitere Fragen zu allen vereinsrechtlichen Themen oder etwaige andere Fragen können Sie jederzeit eine E-Mail an folgende Adressen senden:
Obmann des Vereins, Reik Waschkau.
Reik.waschkau@souveraen.at
Schriftführer des Vereins, Michael Hille.
sanjeevini-referat@souveraen.at
Adresse, der Begegnungsstätte.
Centrum@saisanjeevini.com
Oder per Telefon:
Begegnungsstätte: +43 6582 75203-16
Michael Hille: +43 664 111 6370
Reik Waschkau (Privat): +43 664 91 811 00
Mit herzlichen Grüßen,
Reik Waschkau
Einladung zur Mitgliedschaft im
Verein zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen - ZVR 1990324186
A-5760 Saalfelden, Ramseiden 98, centrum@saisanjeevini.com, Tel. 0043 6582 75203-16
Einleitung
Mit Ihrer Fördermitgliedschaft fördern und erhalten Sie die Verbreitung der Sanathana Sai Sanjeevini
Heilweise in dem europäischen Raum.
Um diese Tätigkeit durchführen zu können, unterstützen Sie auch den Verein zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen, um den Seminar- und Fortbildungsbetrieb, die Beratungstätigkeit sowie den Vertrieb der Anwendungsbehelfe weiter führen zu können.
Vereinsmitgliedsschaft umfasst:
- Inkludierte Vereinszeitschrift (Erscheint 3x im Jahr)
- Einmaliges Willkommensgeschenk
- 20% Reduzierung bei Teilnahme an einem Seminar - Alle Seminarangebote (außgenommen, Neuntages-Seminare)
- 5% Reduzierung auf die Neuntages-Seminare
- 20% Reduzierung auf die Tagungsgebühren (jährliche Veranstaltung)
- Naturaliengeschenke werden zu größeren Bestellungen dazugelegt
- Weihnachtsgeschenk
Rechtssicherheit als Vereinsmitglied
Der Verein zur Förderung der Sanathanan Sai Sanjeevini Heilweisen, ist auf dem Gebiet der Förderung von
Gesundheit und Selbstheilung gemeinnützig tätig und fördert auf der Grundlage der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen zum Wohle der Gesellschaft die spirituelle, geistige und körperliche Gesundheit ohne Ansehen von Religion, gesellschaftlicher Stellung, Hautfarbe oder Rasse. Gleichzeitig setzt sich der Verein für ein liebevolles, friedvolles, tugendhaftes und freiheitsförderndes Zusammenleben aller Lebewesen auf diesem Planeten ein. Hierzu gehört auch die Umsetzung von Verfassungsbestimmungen und Grundfreiheiten der Menschen, welche das Völkerrecht- und Menschenrecht allen Menschen zugesteht. Dazu zählt u.a. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vertragsfreiheit, und viele weitere, welche allen Vereinsmitgliedern durch die Statuten zugesichert werden, auch wenn gewisse internationale ungewählte Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) diese Einschränkungen gerne umsetzen wollen. Dieses wird durch die „Privatautonomie“, die Bestandteil der überarbeiteten Statuten wurde, für VEREINSMITGLIEDER gewährleistet. Die Privatautonomie regelt die eigenverantwortliche Umsetzung von „irgendwelchen“ Maßnahmen und Regelungen der Regierung (NGOs). Somit obliegt es jeden Vereinsmitglied und dem Vorstand "irgendwelche" Maßnahmen in Selbstverwaltung umzusetzen oder eben auch nicht. Somit bildet der Verein zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen einen rechtsicheren Rahmen, zeitlos und unbescholten sich mit anderen Vereinsmitgliedern jederzeit und überall zu treffen und gemeinsam die Heilweise auf geistiger, spiritueller und physischer Ebene zu erforschen und zu vertiefen.
Auszug aus den Statuten 16. Punkt - Selbstverwaltung des Vereins
Bestimmungen, welche von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und oder andere Bestimmungen von
Institutionen, wie z.B. die WHO, EU, GAVI, UN, UNO, welche eine bindende Umsetzung des nationalen
Gesetzgebers erfordern, werden von allen Mitgliedern des Vereins zur Förderung der Sanathana Sai Sanjeevini Heilweisen im Rahmen der Privatautonomie selbstbestimmt und eigenverantwortlich auf dessen
Wesensgehalt geprüft. Wenn die Regelungen, eine Einschränkung der nationalen, internationalen,
supranationalen und völkerrechtlichen Grund- und Menschenrechte eingrenzen sollten, oder das freie- und
gesunde souveräne Leben beeinträchtigen, werden diese Bestimmungen im Rechtsraum des Vereins als
nichtig erklärt unter Wahrung der Verfassungsstaatlichkeit und der Rechtstaatlichkeit der demokratischen
Republik Österreich.